Energy2day neuer (alter) Stern am „Drückerkolonnen-Himmel“

Haustürgeschäfte laufen im Energiebereich selten seriös ab – Bild: Fotolia

Bonn (Strom-Prinz.de): In den vergangenen Tagen haben sich beim Energieversorger ENTEGA verunsicherte Kunden aus Darmstadt und Südhessen gemeldet, die von zweifelhaften Haustürgeschäften eines angeblichen ENTEGA-Partnerunternehmen berichteten.

„Kundendaten neu aufnehmen“

Laut Angabe der „Heimgesuchten“, behaupteten die Haustürwerber, dass die ENTEGA-Vertragsdaten aufgrund eines Tarifwechsels neu aufgenommen werden müssten. Hierfür sei angeblich eine neue Unterschrift des Kunden notwendig. Was dann folgt ist eine Auftragsbestätigung der Münchener Energy2day. Die Kunden hatten ihre Unterschrift unter einen Stromwechsel-Auftrag gesetzt. Die ENTEGA teilt in diesem Zusammenhang mit, dass man keine Verträge an der Haustür anbietet, sich ENTEGA-Mitarbeiter stets ausweisen können und man mit dem Unternehmen Energy2day bzw. SorglosStrom nicht zusammenarbeitet.

„Die Wemag gibt es nicht mehr“

Mit dieser und ähnlichen Aussagen wurden Kunden der Schweriner WEMAG in die Irre geführt und nach Ansicht des Oberlandesgerichts Rostock wettbewerbswidrig abgeworben (Aktenzeichen 2 U 62/09). Die Richter untersagten Energy2Day unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro, zu behaupten, man sei für die Wemag AG tätig, das Unternehmen existiere nicht mehr oder könne keinen Strom mehr liefern.

Das Landgericht Halle (LG Halle: 8 O 101/10) hat durch eine einstweilige Verfügung den Vertretern der Firma Energy2day aus München untersagt, sich bei der Werbung für das Produkt „SorglosStrom“ als Mitarbeiter der  Energieversorgung Halle (EVH) auszugeben.  Angebliche EVH-Vertreter hatten sich in den Wochen zuvor Zutritt zu Wohnungen verschafft, um neue Energielieferverträge abzuschließen. Von den zweifelhaften Praktiken der Energy2day GmbH bzw. deren Vertriebspartnern hatte vor einigen Wochen bereits die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern berichtet.

Unattraktive Tarife

Das Preismodell der SorglosStrom ist recht einfach: der Preis einer Kilowattstunde (kWh) ist in der Regel 1 Cent günstiger, als der allgemeine Tarif des regionalen Grundversorgers. Da der Grundversorgungstarif nahezu immer zu den teuersten an einem Wohnort erhältlichen Stromtarifen zählt ist weithin bekannt. Bei einem Durchschnitts-Stromverbrauch von 3.800 kWh beträgt die Ersparnis gerade einmal 38,00 € im Jahr. Ein Witz im Vergleich zu den am Markt inzwischen verfügbaren Stromtarifen etablierter Wettbewerber. Merkwürdig auch, dass bei dem unter der zweiten Strommarke der Energy2day GmbH „StarCom Energy“ jede kWh mindestens 2 Cent günstiger als der aktuelle allgemeine Tarif des örtlichen Grundversorgers ist. Welcher Kunde nimmt denn dann den SorglosStrom-Tarif, wenn ansonsten alle weiteren Konditionen gleich (unatttraktiv) sind?! Es sei denn, der Vertragsabschluss ist doch nicht völlig freiwillig gewesen..

24-Monats Verträge

Branchenunüblich ist die lange Laufzeit der Stromverträge von 24 Monaten. Wer also unbedacht den agressiven Vertriebsmethoden der Energy2day aufgesessen ist und die 14tägige Widerspruchsfrist versäumt hat, ist zunächst einmal auf zwei Jahre gefangen.

TIPP: Betroffene sollten sich umgehend an die regionale Verbraucherzentrale wenden. Die Mitarbeiter dort kennen Energy2day meist zur Genüge und freuen sich über jede „Eidesstattliche Erklärung“, die dann vor Gericht zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung verwendet werden kann. Zudem werden dort alle notwendigen Hebel in Bewegung gesetzt, um den unfreiwilligen Stromvertrag wieder loszuwerden.

Schlechten Service gibt’s kostenlos dazu

Check24 hat kürzlich 39 überregionale Stromanbieter auf ihren Kundendienst und die Vertragsbedingungen hin untersucht. Insgesamt traten besonders große Defizite bei der Beantwortung von Kundenanfragen per Email auf. Stromanbieter Energy2day schnitt in der Gesamtbewertung am schlechtesten ab. Nach Angaben der Tester wurde keine der Test-Emails beantwortet.

Blumenstrauss an Strommarken

In der Kistlerhofstraße 170 residiert nicht nur die Energy2day GmbH, sondern gleich ein ganzes Bündel an Strommarken: neben „SorglosStrom“, „frei Haus Energy“, „my phone energy“, „Discounter-Strom.de“ ist dies auch „StarCom-Energy“.

Alte Schule

Dass die Energy2day nur ein halbes Jahr nach Marktstart im Energiebereich bereits so unangenehm auffällt, kommt nicht von ungefähr. Das Schwester-Unternehmen StarCom (gleiche Geschäftsführung, gleiche Adresse) ist seit fast 10 Jahren in der Branche berüchtigt für agressives Telefonmarketing (Call Center) und Direktmarketing (Haustürgeschäfte) insbesondere im Telefon-Preselection-Bereich. Nach eigenen Aussagen beschäftigt StarCom 500 Vertriebspartner. Die diversen TK-Foren sind voll von Erfahrungsberichten geschädigter Kunden und „angeworbener Werber„. Die Verbraucherzentrale Berlin hatte StarCom 2008 wegen unlauteren Werbemethoden abgemahnt und anschließend verklagt. Kurz darauf hat StarCom den Unterlassungsanspruch anerkannt und das Landgericht München hat den Telekommunikationsanbieter verurteilt, es künftig zu unterlassen, Verbrauchern unverlangt und ohne Vertragsschluss Vertragsbestätigungen zuzuschicken (Urteil vom 15.10.2008, Aktenzeichen 4HK O 15405/08).

Geschäftsführer Bernhard Ranke steht noch weiteren Firmen vor, so z.B. der VSR Verlag Service GmbH, die unter der gleiche Adresse wie Energy2day in München residiert. Vor der VSR Verlag Service GmbH warnt u.a. die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung: „Aus heiterem Himmel erhielten sie jedoch wenig später zudem von einem VSR Verlagsservice Ranke & Co. mit Sitz in Stockelsdorf die Auftragsbestätigung für ein Zeitschriftenabo“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Eine Unterschrift unter ein Zeitschriften-Jahresabo hätten sie aber, da sind sich alle Verbraucher ganz sicher, nie geleistet. „Beim Versuch der Aufklärung dieses wundersamen „Vertragsschlusses“ fanden die Betreffenden auf den Auftragsformularen, die sie sich vom Anbieter in Kopie zusenden ließen, eine Unterschrift mit ihrem Namen, die sie nicht als ihre eigene erkannten“, schildert Henschler. Hier liegt der Verdacht der Urkundenfälschung sowie des Betrugs nahe. Interessant ist dabei nur am Rande, dass Inhaber der Firma StarCom sowie des VSR Verlagsservice dieselben Herren sind.“

Na dann..