KfW-Förderungen und Baukredite für Energiesparhäuser

Spätestens mit dem Beschluss der ersten Energieeinsparverordnung 2002 ist das Zeitalter der Energiesparhäuser endgültig angebrochen. Denn mit deren Regelungen und Zielen seitens der Bundesregierung Deutschlands sind auch staatliche Fördermöglichkeiten verbunden. Diese lassen die Auseinandersetzung mit und Umsetzung von energieeinsparenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowohl für Häuslebauer, Hausbesitzer und sogar auch für Mieter momentan äußerst attraktiv erscheinen.

Was ist ein Energiesparhaus?

Doch die Arten der Förderung, Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen sowie Beratungsleistungen gestalten sich derzeit äußerst vielfältig und teilweise unübersichtlich. Auch der Begriff Energiesparhaus wird keineswegs eindeutig, insbesondere bei Immobilienangeboten, verwendet. So wird ein Haus im allgemeinen Sprachgebrauch schon als Energiesparhaus bezeichnet, wenn es im Durchschnitt weniger Energie für warmes Wasser und Heizung benötigt als der Großteil der bestehenden, meist älteren Wohnbauten. Um jedoch staatliche Förderungen zu erhalten, müssen entsprechende Mindeststandards erreicht werden. Diese werden hinsichtlich ihrer Anforderungen beispielsweise an Energieverbrauch und Transmissionswärme in der neuesten Fassung der Energieeinsparverordnung 2009 definiert. Im Zusammenhang mit Energiesparhäusern werden auch oft entsprechende Bau- und Sanierungskonzepte genannt: Drei-Liter-, Passiv- oder Niedrigenergiehaus.

Finanzierung von Energiesparhäusern – Bild: Fotolia

Staatliche Förderung

Eine Vielzahl von energiesparenden baulichen Maßnahmen können durch den Staat gefördert und finanziell unterstützt werden. Inwieweit dies auch in Anspruch genommen werden kann, sollte vorm Kauf, Bau oder der Sanierung einer Immobilie unbedingt geprüft werden. Meist ist die Hausbank der passende Ansprechpartner um über mögliche Fördermaßnahmen Auskunft zu geben. Ein Großteil der staatlichen Förderung erfolgt über die KfW Privatkundenbank, deren Inanspruchnahme über die Hausbank erfolgen kann.

KfW-Förderprogramm

Insbesondere seit 2009 werden speziell Baufinanzierungen seitens der KfW-Bank unterstützt. So ermöglicht das KfW-Förderprogramm 153 beispielsweise ein Baudarlehen für energieeinsparende Neubauten, welches max. 50.000 Euro pro Wohneinheit (bis zu 100 Prozent) umfasst. Ebenfalls sind Tilgungszuschüsse bis 10 Prozent sowie eine 10jährige Zinsbindung bei 2,88 Prozent jährlichen Effektivzins bei dieser Förderung möglich. Nachfinanzierungen, Grundstückskosten und Umschuldungen sind jedoch meist von den KfW-Bank-Förderprogrammen ausgeschlossen. Eine ebenfalls interessante Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu erhalten, sind Förderangebote zu Beratungsleistungen rund um energieeffizientes Bauen und Sanieren.

Finanzierungsmöglichkeiten vergleichen

Für die Finanzierung von Energiesparhäusern gestalten sich die diversen Angebote der einzelnen Finanzdienstleister und Banken ebenfalls äußerst vielfältig. Vom Baukredit mit der entsprechend günstigeren Baufinanzierung bis hin zum Hypotheken- und Annuitätendarlehen reichen derzeit die Finanzierungsmöglichkeiten. Dabei ist zu beachten, dass man unbedingt neben dem effektivem Jahreszins auf die Dauer der Zinsbindung achten sollte, da diese die Kosten der Finanzierung überwiegend bestimmen.

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Zusammenfassend ist es empfehlenswert verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu betrachten und diese mit den entsprechenden Förderprogrammen, beispielsweise mithilfe der Hausbank, überein zu bringen. Ebenfalls sollte auch fachlicher Rat für energieeffiziente Bau- und Sanierungsvorhaben genutzt werden, insbesondere dann, wenn ein Förderungsangebot für die Beratungsleistungen vorhanden ist.