eprimo Kundenzuwachs erhält deutlichen Dämpfer
Bonn (Strom-Prinz.de) – So wie die RWE AG im harten Stromgeschäft ihre Kunden an preisaggressive Wettbewerber verliert, versucht sie diese Kundenverluste über ihren Discount-Stromanbieter eprimo wieder wettzumachen. Das schien in der Vergangenheit offensichtlich zu gelingen. Die RWE Online-Tochter eprimo zählte zu den Gewinnern des Stromwettbewerbs. Ist die Champagnerstimmung nun vorbei?

eprimo Kundenzuwachs nach Quartalen - Datenquelle: RWE Geschäftsberichte
Einbruch im 3. Quartal
Nur noch 23.000 zusätzliche Stromkunden lautet die überraschende Bilanz des 3. Quartals 2009. Die 600.000-Stromkunden-Marke konnte eprimo zwar knacken, aber seitdem Dr. Dietrich Gemmel im Juni 2008 als Geschäftsführer die Verantwortung für das operative Geschäft der eprimo GmbH übernahm, waren die Zahlen noch nie so schlecht.
Bedeutung der „Push-Kanäle“ nimmt ab
Auch wenn RWE die Tochtergesellschaft eprimo in ihren Geschäftsberichten als „Internet-Vertriebsgesellschaft“ darstellt, stammt ein großer Teil der eprimo-Kunden aus den umstrittenen Vertriebskanälen „Telefonmarketing“ und „Direktvertrieb“ (besser bekannt als „Haustürgeschäfte“). In diesen beiden Vertriebskanälen wird sogenanntes „Push-Marketing“ betrieben. Anders als im Internet, wo der Kunde unbedrängt die freie Wahl hat und sich solange Informationen beschaffen kann, bis er sich für einen Wechsel des Stromanbieters bereit fühlt, geht es bei den Call-Centern und „Drückerkolonnen“ nur um den Abschluss. Die Vertriebspartner werden rein erfolgsbasiert vergütet. Entsprechend groß ist der Druck, der auf dem einzelnen Telefon-Agenten und dem Haustür-Werber lastet. Die Versuchung ist groß, sich im Verkaufsgespräch die „eigene Wahrheit“ zurecht zu legen. Das war Verbraucherschützern und Gesetzgebern zunehmend ein Dorn im Auge.
Telemarketing so gut wie tot
Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Kraft. Das Gesetz verschärft den rechtlichen Rahmen für das Telefon-Marketing gegenüber Verbrauchern. Die sogenannte „Kaltakquise“ der eifrigen Call Center wurde dadurch wirksam eingebremst.
- Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Ein Werbeanruf ist nur zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
- Anrufer dürfen bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken.
- Verbraucher, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, können alle telefonisch geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat.
Haustürgeschäfte – Greifen einstweilige Verfügungen?
Auch bei den Haustürgeschäften bläst eprimo zunehmend ein kalter Wind ins Gesicht. Die einzelnen Regionalversorger, denen eprimo die Kunden streitig macht, zeigen sich in letzter Zeit außerordentlich wehrhaft. In diesem Jahr hagelte es reihenweise einstweilige Verfügungen gegen eprimo wegen unlauterem und wettbewerbswidrigem Verhalten. Die eprimo-Drücker gaben sich gerne einmal als Mitarbeiter der Stadtwerke aus, oder behaupteten gar, die Stadtwerke seien pleite und eprimo übernehme jetzt deren Geschäft.
Hohe Ziele gesteckt
Noch im letzten RWE-Geschäftsbericht steckte die Konzernmutter die eprimo-Vertriebsziele präzise ab: „Außerdem werden wir unsere Internet-Vertriebstochter eprimo weiter ausbauen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, bis 2010 eine Million Strom- und Gaskunden unter Vertrag zu haben.“
Das wird spannend!
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