Wieder einstweilige Verfügungen gegen eprimo

eprimo vertreibsvorstand Dr. Gemmel
eprimo Vertriebsvorstand Dr. Gemmel

Dr. Dietrich Gemmel, einer der Geschäftsführer des Stromdiscounters „eprimo“ und zuständig für Marketing und Vertrieb, verspürt derzeit wohl noch mehr Druck „von oben“, durch die Vertriebsvorgaben der großen Mutter RWE, als „von unten“, von der Vielzahl genervter Bürger, denen eprimo-Drücker einen Stromvertrag untergejubelt haben. Zunehmend wehrhafter zeigen sich in letzter Zeit allerdings die einzelnen Stromanbieter, denen eprimo die Kunden streitig macht. Jetzt haben zwei weitere Regionalversorger einstweilige Verfügungen gegen eprimo erwirkt.

Hertener Stadtwerke angesäuert

Vor dem Landgericht Bochum haben die Hertener Stadtwerke eine einstweilige Verfügung gegen eprimo erwirkt. Anlass dafür war die Tatsache, dass bei Angeboten neuer Stromlieferverträge bei Haustürgeschäften im Hertener Stadtgebiet unseriöse Praktiken angewandt und falsche Behauptungen aufgestellt wurden. Eine Behauptung war beispielsweise, dass das ganze Stadtgebiet Herten bereits von RWE versorgt würde und die Hertener Stadtwerke „pleite“ bzw. „verschuldet“ seien und daher keine Preissenkungen an die Kunden weitergeben können.
Stadtwerke-Geschäftsführer Gisbert Büttner reagierte verschnupft: „Die Hertener Stadtwerke stellen sich jeden Tag dem Wettbewerb auf dem Energiemarkt, aber derartige Verunglimpfungen und Falschaussagen können wir nicht tolerieren. Die einstweilige Verfügung war hier die einzig richtige Antwort auf diese unseriösen Haustürgeschäfte. Wie in anderen Städten hat das Gericht der Eprimo GmbH dieses unlautere und wettbewerbswidrige Verhalten nun auch ausdrücklich für Herten verboten.“

EVL Leverkusen beklagt Drückermethoden

Bereits Mitte Oktober erwirkte die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen eprimo und deren berüchtigten Vertriebspartner „Ranger Marketing“.
Anlass dafür war, dass bei Angeboten neuer Stromlieferverträge bei Haustürgeschäften oder per Telefon teilweise unseriöse Praktiken angewendet und falsche Behauptungen aufgestellt wurden, erklärt EVL. So habe man gegenüber den Kunden beispielsweise wahrheitswidrig behauptet, dass eprimo mit der EVL zusammenarbeite bzw. im Auftrag der EVL arbeiten würde oder die Kunden einen neuen Vertrag abschließen müssten, weil die Stromversorgung im Stadtgebiet Leverkusen von RWE übernommen werden würde.

Bedauerliche Einzelfälle?

Eine kleine Auswahl der einstweiligen Verfügungen, die regionale Versorger alleine in diesem Jahr gegen eprimo erstritten haben zeigt, dass eprimo die juristischen Unannehmlichkeiten offenbar billigend in Kauf nimmt:

  • Stadtwerke Düsseldorf 09/09 (Landgericht Düsseldorf; „Mitarbeiter von eprimo dürfen gegenüber unseren Kunden nicht mehr behaupten, dass aufgrund neuer Lieferbedingungen zukünftig alle Kunden direkt von eprimo beliefert werden müssen.“)
  • DREWAG Dresden 09/09 (Landgericht Dresden; „Eprimo darf sich nicht als „von der DREWAG“ ausgeben.“)
  • Stadtwerke Düsseldorf 06/09 (Landgericht Düsseldorf; „eprimo wird  untersagt, die Bezeichnung Stadtwerke Düsseldorf für sich zu nutzen, nachdem sich Mitarbeiter von eprimo als Mitarbeiter der Stadtwerke Düsseldorf ausgegeben hatten.“)
  • Stadtwerke Ingolstadt 06/09 (Landgericht Ingolstadt; Androhung Ordnungsgeld bis 250.000€ oder 6 Mon. Ordnungshaft)

Viele Stadtwerke sind zwar ebenfalls betroffen, scheuen aber den Rechtsweg. Wenn man dann doch an die Öffentlichkeit geht, ist der Tenor der Beschwerden immer der gleiche:

  • Stadtwerke Speyer:  Anfang August hatten Anrufer aus dem Call Center eines eprimo-Vertriebspartners eprimo als „Partner“ der Stadtwerke bezeichnet, um unter diesem Vorwand Stromverträge angeboten.
  • Stadtwerke Bochum:  eprimo-Außendienstler, priesen mit dem Argument „angeblich kauften die Stadtwerke Bochum den Strom sowieso bei der eprimo GmbH“ Stromverträge der RWE-Tochter an.
  • Stadtwerke Hettstedt: eprimo-Werber sollen behauptet haben, die Stadtwerke würde es gar nicht mehr geben – sie würden jetzt unter eprimo firmieren.
  • Stadtwerke Wedel: eprimo-Haustürwerber gaben sich bei Mietern als Vertreter der Stadtwerke Wedel GmbH aus und boten in ihrem Namen neue Stromtarife an.
  • Stadtwerke Troisdorf: einige dieser Mitarbeiter behaupteten, eprimo habe die Stromversorgung von den Stadtwerken übernommen, bzw. man arbeite mit den Stadtwerken zusammen.

Hoffnungsschimmer

Etwas Hoffnung besteht noch: falls die listigen Werber von eprimo gegen eine der inzwischen zahlreichen einstweiligen Verfügungen verstoßen, kann Dr. Gemmel seinem Arbeitgeber eprimo das zu erwartende hohe Ordnungsgeld ersparen, indem er als Geschäftsführer die Ordnungshaft (bis zu sechs Monaten) antritt. Zeit, einmal die Seele baumeln zu lassen und über gesellschaftskonforme Vertriebsstrategien nachzudenken…