Miese Akquise: eprimo kassiert einstweilige Verfügung
Dresden (DREWAG) – Die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH konnte vor dem Landgericht Dresden eine einstweilige Verfügung gegen den Stromanbieter eprimo GmbH wegen wettbewerbswidrigem Verhalten erwirken.
Rechnung verlangt und alle Daten bekommen
So suchen Vertriebsmitarbeiter Kunden in Dresden auf und geben an „von der DREWAG zu sein, um einen neuen Stromtarif auszuhandeln“. Dabei wird die letzte Energieabrechnung einbehalten und ein neuer Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Viele Kunden bemerken die Verschleierung eines tatsächlichen Stromanbieterwechsels erst hinterher. Der eprimo GmbH wurde diese Art der Kundenaquise nun gerichtlich untersagt. Gegen den Beschluss kann die eprimo GmbH noch Widerspruch einlegen.
DREWAG warnt
Es ist eine beliebte Masche im Stromwettbewerb, dass sich Werber als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben, um dann Rechnungsdaten oder gar den Zugang zum Stromzähler zu erlangen.
Die DREWAG weist darauf hin, dass DREWAG-Mitarbeiter sich sofort durch ihren Dienstausweis ausweisen und lediglich ins Haus kommen, um den Zählerstand abzulesen oder Störungen zu beheben.
Quelle: Pressemitteilung DREWAG
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