eprimo & ESD kassieren – mal wieder – einstweilige Verfügung

Mannheimer Firmensitz MVV Energie – Bild: MVV Energie

Der Mannheimer Regionalversorger MVV Energie hat vor dem Landgericht Mannheim einstweilige Verfügungen gegen eprimo und deren Vertriebspartner ESD (Energie Service Deutschland) erwirkt.

Freestyle an der Haustüre

Hintergrund sind offensichtlich unlautere Methoden dieser Unternehmen bei der Werbung neuer Kunden. Nach Aussagen eines MVV-Kunden hatten zwei Mitarbeiter der ESD für einen Stromliefervertrag von eprimo geworben. Sie behaupteten, eprimo sei eine Tochtergesellschaft von MVV Energie, so dass MVV Energie für den Kunden bei Abschluss eines Vertrags auch weiterhin Ansprechpartner bleiben und der Kundenservice weiterhin bei MVV Energie bleiben würde. Ein in der Drücker-Branche beliebter Trick, um sich im Gespräch mit potenziellen Kunden alle notwendigen Daten inkl. der Bankverbindung geben zu lassen, um einen Stromwechselauftrag auszufüllen. Wenige Tage später flattert dann die Auftragsbestätigung von eprimo ins Haus.

Mal wieder eine Einstweilige Verfügung

Um diese Praxis zu unterbinden hat das Landgericht Mannheim eprimo und ESD untersagt zu behaupten, dass

  • ihre Mitarbeiter im Auftrag von MVV Energie kämen,
  • eprimo eine Tochtergesellschaft oder ein Geschäftspartner von MVV Energie sei,
  • bei Vertragsabschluss mit eprimo die MVV Energie weiterhin Ansprechpartner des Kunden bliebe.

Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.

eprimo sind Kundenzahlen wichtiger als ein sauberer Vertrieb

Bei eprimo dürften alleine die einstweiligen Verfügungen inzwischen einige Ordner füllen. Die RWE-Tochter nimmt offensichtlich billigend in Kauf, dass die diversen Vertriebspartner am Telefon und an der Haustüre lügen, bis sich die Balken biegen. Der Blog des Strom-Prinzen hat bereits mehrfach über die aggressiven Vertriebsmethoden von eprimo berichtet: