Drückerkolonnen: eprimo sammelt einstweilige Verfügungen

Stadtwerke Düsseldorf
Stadtwerke Düsseldorf

Offensichtlich überspannt eprimo mit seinen aggressiven Direktvertriebsmethoden derzeit den Bogen. Beinahe im Wochentakt kassiert die RWE-Tochter einstweilige Verfügungen, die durch lokale Versorger erstritten werden. Grund des Anstoßes sind trickreiche Werber – im Volksmund „Drückerkolonnen“ – von Vertriebspartnern, die mit allerlei windigen Behauptungen die Unterschrift von arglosen Verbrauchern erschleichen. Nachdem in der vergangenen Woche die DREWAG Dresden bereits vor Gericht erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen eprimo erwirken konnte, hat das Landgericht Düsseldorf in dieser Woche eprimo untersagt, Kunden der Stadtwerke Düsseldorf (SWD AG) mit falschen Vorgaben zu täuschen. Mitarbeiter eines eprimo-Vertriebspartners hatten Stromkunden der Stadtwerke erklärt, dass sie aufgrund neuer Lieferbedingungen künftig Energie liefern würden.


„Mitarbeiter von eprimo dürfen gegenüber unseren Kunden nicht mehr behaupten, dass aufgrund neuer Lieferbedingungen zukünftig alle Kunden direkt von eprimo beliefert werden müssen. Hält das Unternehmen sich nicht an diese einstweilige Verfügung, drohen hohe Ordnungsgelder“, beschreibt Gert Gruben, Leiter des Stadtwerke-Kundenmanagements, die Entscheidung.

Bereits zweite Einstweilige Verfügung erstritten

Bereits im Juni 2009 wurde eprimo durch das Landgericht Düsseldorf untersagt, die Bezeichnung „Stadtwerke Düsseldorf“ für sich zu nutzen“, nachdem sich Mitarbeiter von eprimo als Mitarbeiter der Stadtwerke Düsseldorf ausgegeben hatten. Kunden der Stadtwerke Düsseldorf hatten im Vorfeld eidesstattliche Erklärungen zum unlauteren Wettbewerbsgebaren von eprimo abgegeben. Hintergrund: In den vergangenen Monaten waren in der Landeshauptstadt vermehrt eprimo-Mitarbeiter mit unlauteren Wettbewerbsmethoden unterwegs.

Dienstausweis zeigen lassen

„Allgemein empfehlen wir unseren Kunden, sich von unseren Mitarbeitern den Dienstausweis zeigen zu lassen. Außerdem sind sie an der Arbeitskleidung mit hellgrünen Applikationen und eingesticktem Firmenlogo sehr gut erkennbar“, so Gruben. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Düsseldorf führen geplante Arbeiten nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung bei den Kunden durch. Sollte in einem Notfall, zum Beispiel bei einem Stromausfall, der Zugang zum Haus notwendig sein, weisen die Mitarbeiter sich unaufgefordert aus.