Röttgen killt Freiflächen-Solarparks auf Ackerland
Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt. „Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.
Nach Ansicht der Koalition wurde die Korrektur der Einspeisevergütungen notwendig, da im vergangenen Jahr die Marktpreise um rund 30 Prozent gesunken sind. Deshalb werden nun, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen 11 Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Dachanlagen abgesenkt.
Stärkerer Ausbau der Photovoltaik erwartet
Gleichzeitig geht das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaikmarktes als bisher erwartet aus: Der Zubaukorridor für das Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt installierte photovoltaische Spitzenleistung im Jahr verdoppelt. Die vorgeschlagenen Absenkungen hält man daher für angemessen. Mit einem erweiterten finanziellen Anreiz, Solarstrom selbst zu nutzen, sollen technische Innovationen ausgelöst werden.
9.800 MW in Betrieb
Im Jahr 2009 wurden rund 3.800 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind aktuell Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.800 Megawatt in Betrieb. Im Jahr 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund 10 Milliarden Euro in Photovoltaikanlagen investiert. In der Branche und im Handwerk hängen rund 65.000 Arbeitsplätze von der Photovoltaik ab.
Solarstrom-Netzparität für 2013 erwartet
Bei einer ähnlich dynamischen Marktentwicklung wie in der Vergangenheit ist in Deutschland bereits im Jahr 2013 die sogenannte Netzparität zu erwarten. Dann lässt sich Solarstrom hierzulande zu Kosten erzeugen, die dem Niveau herkömmlicher Verbraucher-Stromtarife entsprechen.
Besondere Förderung des Eigenverbrauchs
Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, gewinnen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde. Um die mittelständischen Betriebe zu fördern, wird diese Regelung auf Anlagen bis 500 Kilowatt, das ist etwa das Hundertfache einer typischen Einfamilienhaus-Dachanlage, ausgedehnt. Die Eigenverbrauch-Regelung soll Innovationen, z.B. im Bereich der Batterietechnik, auslösen. In der Folge wird der Strombezug aus dem Netz reduziert und dieses entlastet. Das wiederum beschleunigt die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromnetz.
Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen werden nicht mehr gefördert
Nur noch die folgenden Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 noch gefördert:
- Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung sowie aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung.
- Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden.
Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.