Goldgas soll sich nicht mehr „Stadtwerke“ nennen

Erster Akt

goldgas
Die Stadtwerke Bad Homburg haben vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung gegen die „Goldgas Stadtwerke“ aus Nürnberg erwirkt. Das Gericht untersagte dem verglichsweise jungen Gasanbieter, weiterhin unter dem Namen „Stadtwerke“ zu firmieren. Der Name sei geeignet, Verbraucher in die irre zu führen, so das Gericht.
Die Goldgas Stadtwerke GmbH wollen die Entscheidung nicht akzeptieren. „Wir werden Widerspruch einlegen“, sagte gestern Geschäftsführer Michael Notzon. Man überlege aber, bis zu einer Entscheidung eines Obergerichts den Namen vorübergehend in „Goldgas SW“ zu ändern.

Zweiter Akt

Zwei Wochen, nachdem Goldgas die einstweilige Verfügung zugestellt bekam, haben die Stadtwerke Bad Homburg beim selben Landgericht jetzt einen so genannten „Bestrafungsantrag“ gegen Goldgas gestellt. Die Hessen drohen dem Gaswettbewerber mit einem Bußgeld in Höhe von 250 000 Euro. Wie Stadtwerkedirektor Eller mitteilte, habe das Unternehmen immer noch nicht die Bezeichnung „Stadtwerke“ aus seinem Namen gestrichen.